Uploads mit Hürden

Urherberrechtsreform:

Bild: Jens Domschky / iStock
Von Melanie Müller

Bereits im Jahr 2019 gab es einige Proteste gegen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform. Im Februar diesen Jahres wurde dann ein erster Gesetztesentwurf beschlossen. Der Bundestag setzt die neue Regelung nun um: Plattformen haften künftig für Urherberrechtsverletzungen.

Am vergangenen Donnerstag (20. Mai 2021) hat der Bundestag eine neue Urherberrechtsreform beschlossen, mit derer Hilfe Regeln ebendiesen Rechts in der digitalen Welt angepasst werden. Wenn Nutzer*innen Werke wie Bilder, Videos oder Musik, die urheberrechtlich geschützt sind, unerlaubt hochladen, soll künftig die jeweilige Plattform für die Verletzung in Haftung gezogen werden. So beispielsweise Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram und TikTok – um nur einige Große zu nennen.

Damit sollen Kunstschaffende und Urheber*innen stärker an ihre Wertschöpfung beteiligt sein, heißt es. Um dies zu gewährleisten müssen geschützte Inhalte jedoch blockiert werden. Was uns schlussendlich zu den befürchteten (halb-)automatisierten Upload-Filtern bringt.

Upload-Schnipsel erlaubt

Um den Nutzungsgewohnheiten ein wenig entgegenzukommen sollen knappe Uploads von Bildern, Videos und Musik nicht davon betroffen sein. So beispielsweise kurzweilige Memes, die wir tagtäglich in den Weiten des Internets finden. Weiterhin erlaubt sind also 15 Sekunden eines Bewegbildes und einer Tonspur. Zudem bis zu 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte große Bilder und Grafiken.